Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zur Sicherung der Digitaltauglichkeit geltender Rechtsvorschriften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Prüfungen wurden bislang im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgenommen oder stehen aktuell an, um im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Digitaltauglichkeit geltender Rechtsvorschriften zu sichern und Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten zu können (bitte aufschlüsseln)?<br /> <br /> Wie hoch ist der jeweilige Anteil der noch nicht nach OZG umgesetzten Verwaltungsleistungen in den zum Geschäftsbereich des BMJV gehörenden oder vom BMJV beaufsichtigten Bundesgerichtshof und Generalbundesanwalt, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundespatentgericht, Deutsches Patent- und Markenamt, Bundesnotarkammer und Bundesamt der Justiz (bitte aufschlüsseln)?