Umsetzung des neuen Pflegebegriffs (gemäß dem Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs)
Demenzerkrankungen in Deutschland, unterstützungsbedürftige Menschen ohne Pflegeanspruch, interministerielle Arbeitsgruppe zur Neudefinition des Pflegebegriffs, Berücksichtigung der Pflegeleistungsverbesserungen nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Begutachtungsverfahren zur Ermittlung des Pflegebedarfsgrads, Finanzierung der Pflegeversicherung, Schnittstellen des neuen Pflegebegriffs mit allen Leistungsträgern auf verschiedenen Sozialleistungsbereichen, Evaluation, Konsequenzen des neuen Pflegebegriffs für die Beschäftigten der Pflegebranchen: Arbeitsbelastung, Stellenbewertung, Vergütung; qualitative Weiterentwicklung des Versorgungsangebots