Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Zuge der Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes und der gleichzeitigen Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs keine neuen Verwerfungen zulasten der Leistungsbezieher entstehen?