Umsetzung des Lieferkettengesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche realistische Chance sieht die Bundesregierung dafür, dass die meiner Ansicht nach wesentlichen Aspekte der zivilrechtlichen Haftung, des Umweltschutzes und der zumindest schrittweisen Geltung für Unternehmen aller Größen in dem angekündigten Lieferkettengesetz umgesetzt werden, und mit welcher Begründung würde sie angesichts der Aussage des Bundesministers Dr. Gerd Müller zur Erfassung des Umweltschutzes, man müsse das Machbare machen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lieferkettengesetz-umwelt-1.5025927), Abstriche eher beim Umweltschutz, bei der zivilrechtlichen Haftung oder der Unternehmensgröße machen?