Umsetzung des Kunstflugverbots über den Verbandsgemeinden Wörrstadt und Wöllstein
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wird bzw. wurde die Anweisung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vom 17. November 2011 (Aktenzeichen LR 10/61895.2/1), wonach „an den Verfahren und Festlegungen des Landes“ Rheinland-Pfalz, die Verbandsgemeinden „Wörrstadt und Wöllstein“ (Landkreis Alzey-Worms) als „dicht besiedeltes Gebiet“ auszuweisen, seitens des Bundes keine Einwände und Zweifel bestehen, „mit der Folge, dass Kunstflug dort grundsätzlich verboten ist“, bereits rechtsverbindlich von der DFS „im Benehmen mit der Landesluftfahrtbehörde“ umgesetzt, und ab wann sollen über den beiden Vertragsgemeinden dementsprechend keinerlei Kunstflüge mehr erlaubt sein?