Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Bereich gewerblicher Sammlungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung die Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, insbesondere bezüglich der Zulassung bzw. des Verbotes von gewerblichen Sammlungen, ein?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es für die Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Bereich der Zulassung von gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen einer bundeseinheitlichen Durchführungsverordnung bedarf, und wenn ja, wann kommt diese?