Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Bundesreisekostengesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 vom 11. Oktober 2019, Punkt 3.5.1.3 (Minderung von Emissionen aus Dienstreisen) und das Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 21. Januar 2020 (Umsetzung des "Klimaschutzprogramms 2030" im Bundesreisekostengesetz), das die Bahnnutzung anstelle von Flügen auch bei höheren Kosten zulässt, tatsächlich im Bundesreisekostengesetz und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften umsetzen und damit auch für die sich nach dem Bundesreisekostengesetz orientierenden Bundesländer verbindlicher machen, und lässt sich eine bahnfreundlichere Interpretation des Bundesreisekostengesetzes auch durch eine Verordnung herbeiführen?