Umsetzung des Israelisch-Palästinensischen Interimsabkommens durch die Palästinensische Autonomiebehörde
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) nach Einschätzung der Bundesregierung das Israelisch-Palästinensische Interimsabkommen vom 28. September 1995 (Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen – Oslo-II) umgesetzt und ist ihrer Verpflichtung nachgekommen, in der West Bank und im Gazastreifen keine bewaffneten Gruppen außer der palästinensischen Polizei und der israelischen Armee zu dulden (Artikel XIV, Absatz 3), im Verhältnis zu Israel "gegenseitiges Verständnis und Toleranz zu fördern" und von Hetze und feindseliger Propaganda abzusehen (Artikel XXII, Absatz 1) und keinerlei eigene Außenpolitik zu betreiben, was bedeutet, dass die PA keine Botschaften und Konsulate im Ausland errichten wird und es auch keinerlei ausländische diplomatische Missionen in der West Bank oder im Gazastreifen geben wird (Artikel IX, Absatz 5a) (vgl. https://mfa.gov.il/mfa/foreignpolicy/peace/guide/pages/the%20israeli-palestinian%20interim%20agreement.aspx)?