Umsetzung des Informationsanspruchs der Bundestagsabgeordneten durch die Bundesregierung im Rahmen der Fragestunde
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Beharrt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aufforderung des Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert an den Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes, Dr. Thomas de Maizière, darauf hinzuwirken, „dass dem verfassungsrechtlich verbürgten Informationsanspruch der Abgeordneten in stets angemessener Weise entsprochen wird“ und vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. LVerfG MV, Urteil vom 19. Dezember 2002 – LVerfG 5/02) darauf, meinen schriftlichen Fragen vom 26. August 2008 zu den Vorgängen, Äußerungen und Personen im Zusammenhang mit dem Seminar „Energiesicherheit 2050“ mit der ersten Antwort der Bundesregierung vom 2. September 2008 (Fragen 4 und 5 auf Bundestagsdrucksache 16/10199) einfach nicht nachzugehen und auf meine unter präziser Namensnennung gestellte Nachfrage zum selben Sachverhalt die mir zustehende Antwort am 7. Oktober 2008 zu verweigern (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 16/10520)?</span> <span> <br /> </span>