Umsetzung des Gutachtens des Umweltbundesamtes vom August 2012 zum Erdgas-Fracking
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird die Bundesregierung die Empfehlungen des Gutachtens des Umweltbundesamtes „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“ vom August 2012, Erdgas-Fracking in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten zu verbieten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzuschreiben, umsetzen, und wird dies auch für bereits bestehende Projekte wie z. B. die Erlaubnis für die Aufsuchung von Erdgas „Harz-Börde“ gelten?<br /> <br /> Wie wird die Bundesregierung die Empfehlung des Umweltbundesamtes, Fracking derzeit nicht großflächig zur Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutschland einzusetzen, umsetzen, und werden diese Empfehlungen auch auf bereits bestehende Projekte wie z. B. die Erlaubnis für die Aufsuchung von Erdgas „Harz-Börde“ mit einer Fläche von rd. 3 400 km2, die sich über die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Börde, Harz, Salzland und Magdeburg erstreckt, angewandt?