Umsetzung des Grundsatzes "Neu für Alt" bei Exporten von Kleinwaffen (G-SIG: 16012189)
Anwendung der "Neu für Alt"-Regelung (Vernichtung von Altwaffen) im Rahme des Genehmigungsverfahrens: Anzahl von Exportgeschäften, von der Bundeswehr abgegebener Kleinwaffen und Genehmigungsversagungen, Verifizierungsmöglichkeit, Gültigkeitsbereiche, Lizenzproduktion und Export durch andere Länder; Aufnahme in den Rüstungsexportbericht <p> </p>