Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Basis welcher konkreter Fakten erklärt die Bundesregierung in Person des Bundesministers für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach das zum 1. März 2022 in Kraft getretene, am 16. Januar 2020 vom Deutschen Bundestag mehrheitlich beschlossene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende für "gescheitert" (vgl. Die Welt vom 25. Januar 2023: "Gesetz zur Organspende kaum umgesetzt"), und welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung auf exekutiver Ebene, um die für die Implementierung des Gesetzes notwendigen Voraussetzungen zu schaffen (bitte unter Angabe des Zeitpunkts antworten)?