Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Fortschritte hat es seit Februar 2021 bei der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende gegeben, und wird nach aktuellem Stand der Wirkbetrieb des Registers fristgerecht zum 1. März 2022 aufgenommen werden können?