Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (u. a. hinsichtlich der Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers, Aufgabenerweiterung bei den Ausweisstellen von Bund und Ländern, ergebnisoffene Beratung durch Hausärztinnen und Hausärzte ...), und geht die Bundesregierung mit aktuellem Stand davon aus, dass das Gesetz fristgerecht umgesetzt wird?