Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Probleme (bitte ggf. einzelne Bestimmungen oder Rechtsfragen mit jeweiliger Begründung oder Erläuterung ausführen) sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (vgl. Bundesminister des Innern: "So sei unklar, ob und wie eingetragene Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt würden … Es wird massive Probleme bei der Umsetzung geben, die man dann hinterher reparieren muss", www.bild.de/politik/inland/alternative-fuer-deutschland/will-gegen-ehe-fuer-alle-klagen-52404106.bild.html; zur Umsetzung vgl. Artikel 2 des Gesetzes), die in der Stellungnahme der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/6665, S. 11) nicht benannt wurden, und in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung ggf. Bedarf für die Konkretisierung des Gesetzes durch Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Software-Masken, Formulare o. Ä. (vgl. http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/ Politik/Oeffnung_der_Ehe/2017_07_03_Brief_ BMI_EheFueralle.pdf)?