Umsetzung des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schritte zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen vom 12. Juni 2020 – einschließlich der Einrichtung des Beratungsangebots nach § 4 – hat die Bundesregierung bisher unternommen, und inwiefern installiert die Bundesregierung feste Verfahren oder Meldestellen, die es ermöglichen, künftig Personen oder Institutionen zu identifizieren, die sogenannte Konversionsbehandlungen anbieten, vermitteln oder empfehlen?