Umsetzung des Gerichtsurteils zur 13. Novelle des Atomgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 zur 13. Novelle des Atomgesetzes fristgerecht und vollständig bis zum 30. Juni 2018 umgesetzt wird, und durch welche konkreten Initiativen will die Bundesregierung diese fristgerechte Umsetzung sicherstellen?