Umsetzung des Gerichtsurteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 26. Juni 2006 durch den Flughafenkoordinator des Bundes (G-SIG: 16010964)
Unverzügliche Umsetzung des Gerichtsurteils des OVG Münster, nach dem am Flughafen Düsseldorf zwischen 22 und 23 Uhr nur 15 Landungen im Winter und 25 Landungen im Sommer zulässig sind und daher Planungen für 36 Flüge unrechtmäßig sind, Rolle des NRW-Landesverkehrsministeriums und des Flughafenkoordinators des Bundes bei der Umsetzung des Gerichtsurteils <p> </p>