Umsetzung des gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes der steuerlichen Neutralität im deutschen Recht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist zu erklären, dass das Bundesministerium der Finanzen statt einer gesetzlichen Änderung 2016 lediglich eine Auslegungshilfe erlassen hat, die auf eine alte gesetzliche Regelung zurückgreift, die im Jahr 2009 ganz bewusst abgeschafft worden ist, um den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der steuerlichen Neutralität im deutschen Recht umzusetzen (Urteile des Bundesfinanzhofs – BFH: Urteil vom 23. Oktober 2014 (V R 20/14) und Urteil vom 18. März 2015 (XI R 38/13))?