Umsetzung des Förderprogramms „Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Umsetzungsstand erwartet die Bundesregierung bezüglich des novellierten und zum 11. Juni 2021 in Kraft getretenen Förderprogrammes "Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen" zu Beginn des neuen Schuljahres in den meisten Bundesländern – als Mittelwert sei der 6. September 2021 angenommen (im Rahmen der Antwort bitte möglichst berücksichtigen und Stellung nehmen zu: erwartete Gesamtzahl von mit entsprechenden Geräten neu ausgestatteten Räumen zum genannten Stichtag; damit erreichte Kinder unter zwölf Jahren; Schätzung des damit gedeckten Anteils am Gesamtbedarf der auszustattenden Räume und des Zeitraums bis zur Deckung des Gesamtbedarfs; der Erwartung und Planung zugrunde liegende Annahmen bezüglich der Verknappung oder Nichtverknappung der organisatorischen Ressourcen auf Seiten der Antragstellerinnen und Antragsteller durch die Sommerferien, durchschnittlichen Dauer für Genehmigungsverfahren, Ausschreibung und Installation; sowie der im Rahmen der Gesamtprogrammsumme kalkulierten Kosten pro ertüchtigtem Raum)? <br /> <br /> Plant die Bundesregierung, angesichts einer im Herbst 2021 erwarteten hohen Anzahl von Zwölfbis 18-Jährigen ohne Corona-Impfschutz, die Förderung raumlufttechnischer Anlagen auf Einrichtungen für Kinder über zwölf Jahre im Rahmen des Förderprogramms "Bundesförderung Coronagerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen" oder anderer Bundesprogramme auszuweiten, wenn ja, bitte mit Angabe des Umfangs und Zeitrahmens, und wenn nein, bitte mit Begründung oder Nennung anderer Maßnahmen für einen pandemiesicheren Schulbetrieb von über Zwölf-Jährigen)?