Umsetzung des EuGH-Urteils zur Umsatzsteuerbefreiung für alle Postuniversaldienstleistungen eines Postdienstleisters
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. April 2009 in der Rechtssache C-357/07 bestätigt hat, dass alle Postuniversaldienstleistungen eines Unternehmens von der Umsatzsteuer zu befreien sind, auch wenn dieses Unternehmen derartige Leistungen nicht „ständig flächendeckend in einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer“ anbietet?<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die entsprechenden Finanzverwaltungsbehörden sich verhalten werden, wenn jene Postdienstleister, die Universaldienstleistungen im Sinne des o. g. EuGH-Urteils erbringen, ihre Umsatzsteuerzahlungen für diese Dienstleistungen auf der Grundlage des o. g. EuGH-Urteils – ggf. rückwirkend – einstellen?</span> <span><br /> </span>