Umsetzung des EuGH-Urteils zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Kündigungsfrist
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung, um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr für die Länge der Kündigungsfristen nachzukommen, und wie wird dieses Urteil im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) künftig umgesetzt?