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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-65292

Umsetzung des Dogan-Urteils des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich der Regelung der Sprachnachweise beim Ehegattennachzug

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Änderungen am Erlass des Auswärtigen Amts vom 4. August 2014 zur Umsetzung des Dogan-Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Juli 2014 bzw. welche gesetzlichen Änderungen sind vor dem Hintergrund des drohenden Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung des Urteils geplant (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4001, Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 29) und des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Januar 2015 (Az. 7 B 22.14), und wie weit sind die Prüfungen innerhalb der Bundesregierung seit dem Dogan-Urteil zu der Frage gereift, ob an der Regelung der Sprachnachweise beim Ehegattennachzug festgehalten werden soll (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2414, Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.), auch angesichts des Schlussantrages des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof Maciej Szpunar vom 28. Januar 2015 in der Rechtssache C-579/13, der auch mit Bezug auf die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie erklärte, dass Integrationsmaßnahmen keine Erfolgspflichten, keine Pflicht zur Ablegung einer Prüfung und auch nicht den Nachweis eines bestimmten Sprach- oder Wissensniveaus vorsehen dürfen?