Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans in Bayern
<span>Bundesfernstraßen in Bayern: nicht in das Fünfte Fernstraßenausbauänderungsgesetz übernommene Straßenbauprojekte des Bundesverkehrswegeplanes, eingeplanter Investitionsbedarf und getätigte Investitionen, abgeschlossene Straßenbauprojekte und Projekte in einzelnen Planungsstadien und Baufortschritten, Finanzierungsanteil im Investitions-Rahmenplan, vorgesehene "Neue Vorgaben", prozentualer Anteil der Streckenlänge und des Verkehrsgeschehens, überdurchschnittliche Staugeschehen und Gegenmaßnahmen</span>