Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung institutionell geförderten Organisationen und Einrichtungen die Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auch tatsächlich umsetzen (§ 1 Absatz 3 BGG), und welche Rolle spielt die genannte Anforderung auf Neu- oder Weiterbewilligung einer institutionellen Förderung?