Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Kontoinformationen durch die Türkei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Türkei den automatischen Informationsaustausch über Kontoinformationen (FKAustG), bis zum Ablauf der – um ein Jahr verlängerten – Frist zum 31. Dezember 2020 nur für 54 Staaten (u. a. ist Deutschland ausgeschlossen) umsetzen wird (vgl. Aussage von Zafer Sırakaya, AKP-Abgeordneter der Großen Nationalversammlung der Türkei, im türkischen Staatsfernsehen TRT Haber: https://youtu.be/qJxCOmiYnGE – bitte konkrete Maßnahmen/Konsequenzen auflisten?