Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten durch die Türkei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Türkei die tatsächlichen Voraussetzungen für den automatischen Informationsaustausch über Kontoinformationen (FKAustG) nicht umgesetzt hat (www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/schwarzgeld-tuerkei-liefert-bankdaten-nicht-an-deutschland-aus-verzoegerungsgrund-unklar-1029968220), obwohl sie dies eigentlich bis Ende des Jahres 2019, nach Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2020, hätte machen müssen (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/17407), und wie gedenkt die Bundesregierung, wirksam gegen die daraus weiterhin erleichterte Steuerhinterziehung, insbesondere auch Geldwäsche (zur Kenntnis: in der Türkei existierte ein seit dem Jahr 2018 regelmäßig um sechs Monate verlängertes „Vermögens-Friedens-Gesetz“, wonach unter anderem auf in die Türkei gebrachtes Vermögen aus dem Ausland nicht nach der Herkunft des Vermögens gefragt wird und darauf keine Steuer anfällt, vgl. www.milliyet.com.tr/ekonomi/10-soruda-yeni-varlik-barisi-inceleme-yapilmayacak-vergi-alinmayacak-6365180), in der Türkei vorzugehen, was das verdeckte Vermögen betrifft, das aus Deutschland in die Türkei gebracht wird (bitte konkrete Maßnahmen auflisten)?