Umsetzung des Aktionsplans der EU-Kommission gegen Rassismus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Umsetzung des am 18. September 2020 von der Europäischen Kommission vorgelegten Aktionsplans gegen Rassismus (www.ec.europa.eu/info/sites/info/files/a_union_of_equality_eu_action_ plan_against_racism_2020_-2025_en.pdf) ergreifen, und welche Auswirkungen bzw. Änderungen am Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP-R) sind aufgrund des vorgelegten Aktionsplans der EU-Kommission vorgesehen?