Umsetzung des ab Januar 2017 in Kraft tretenden Unterhaltsvorschussgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die personelle und organisatorische Umsetzung im Zuge des ab 1. Januar 2017 in Kraft tretenden Unterhaltsvorschussgesetzes durch die Bundesländer und im Besonderen im Freistaat Sachsen?