Umsetzung des § 4 Absatz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung zur Umsetzung des § 4 Absatz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) und hat die Bundesregierung erwogen, die Pflicht zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung durch eine Meldepflicht (inklusive begleitender Dokumentation) zu ersetzen?