Umsetzung des § 31a SGB III zur Übermittlung der Daten von junge Menschen ohne Anschlussperspektive durch die Schulen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es von Seiten der Bundesregierung Initiativen, die nach § 31a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zu erfolgende Datenübermittlungen von Schulen an die Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise die Daten(rück)übermittlung an die (einzurichtenden) Landesstellen zur Bereitstellung von Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive, in den jeweiligen Bundesländern in der Umsetzung zu beschleunigen, und wenn ja, welche, und wie ist der angedachte Zeitplan?