Umsetzung des § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wurde der Auftrag nach § 17b Absatz 1 Satz 16 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) an die Selbstverwaltung zur Entwicklung geeigneter Vergütungsformen für so genannte Kostenausreißer umgesetzt, und wenn er nicht umgesetzt wurde, warum ist dies bislang unterblieben?