Umsetzung der Zusammenarbeit mit der Türkei insbesondere in den Bereichen Extremismus und Terrorismus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Maßnahmen wollen die Regierungen Deutschlands und der Türkei ihre verabredete "enge Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen Extremismus und Terrorismus" umsetzen (Bundestagsdrucksache 18/7861), und mit welchen Maßnahmen wird die Türkei von der Bundesregierung bei der Zentralisierung der Zuständigkeiten für den Grenzschutz und der Einrichtung einer neuen Abteilung der Polizei für die "Bekämpfung von Menschenhandel und Schleusungskriminalität" unterstützt?