Umsetzung der Wartezeitenvorgabe für einen Facharzttermin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Umsetzung der Wartezeitenvorgabe für einen Facharzttermin gemäß § 75 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in den 17 kassenärztlichen Vereinigungen (bitte einzeln aufschlüsseln)?