Umsetzung der Warnungen ukrainischer Regierungsstellen vor Überflügen über dem ostukrainischen Krisengebiet
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat die Bundesregierung – angesichts des Abschusses von neun ukrainischen Luftfahrzeugen von Mai 2014 bis zum 16. Juli 2014 über dem ostukrainischen Kriegsgebiet, einer ukrainischen Transportmaschine An-26 in 6 500 Metern Höhe am 14. Juli 2014 sowie einer hoch fliegenden Su-25 am 16. Juli 2014 – die mehrfachen Warnungen ukrainischer Regierungsstellen vor Überflügen dieses Gebiets – u. a. am 14. Juli 2014 zwei schriftliche NOTAM-Warnungen (NOTAM – Notice to Airmen) der dortigen Luftfahrtaufsicht, welche den Luftraum zwischen knapp 8 000 und 9 753 Metern faktisch sperrte, ferner auf einem Treffen von Regierungsvertretern am 14. Juli 2014 in Kiew mit mutmaßlich auch einem Vertreter der deutschen Botschaft – umgesetzt, v. a. durch sofortige Warnungen gegenüber der Lufthansa sowie potenziellen Fluggästen und -begleitern in diesem Überfluggebiet, und warum hat die Bundesregierung nicht – wie die koreanische, australische, französische, britische und niederländische Regierung bezüglich Korean Airways, Quantas, Air France, British Airways, KLM Royal Dutch Airlines – vor dem MH17-Abschuss in 10 500 Metern Höhe am 17. Juli 2014 eine Verlegung der Flugroute der Lufthansa aus diesem Gefahrengebiet heraus veranlasst, so wie ein Lufthansa-Sprecher dies später als alleinige Zuständigkeit von Bundesbehörden bezeichnete (vgl. DER SPIEGEL Nr. 3/2015, S. 60), obwohl laut dem Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstitut SIPRI nach dem An-26-Abschuss "absolut klar war", dass die Raketen dort auch 10 000 bis 13 000 Meter hoch fliegen könnten (vgl. SZ-ONLINE vom 3. Dezember 2014)?