Umsetzung der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung beim Vollzug des Infektionsschutzgesetzes des Bundes durch die Länder sicher, dass quarantänepflichtige Personen oder solche aus ausländischen oder innerdeutschen COVID-19-Risikogebieten bzw. mit vielen dort schon erkannten Infizierten weder dort aus-, jedenfalls nicht unbekannt sowie ungetestet über Kreis-/Landes-/Bundesgrenzen hinweg in andere deutsche Regionen bzw. nach Deutschland einbzw. zurückreisen können (siehe www.bz-berlin.de/berlin/umland/reisende-sollen-in-quarantaene-aber-keiner-kuemmert-sich), und wie wird die Bundesregierung dieses Ziel – vor allem angesichts beginnender Urlaubszeit sowie fehlenden Personals bei den Gesundheitsämtern – nun umgehend umsetzen helfen?