Umsetzung der vom BMAS angekündigten Ausdehnung der freihändigen Vergabe auf Werkstätten für behinderte Menschen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Inwieweit ist die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seiner Unterrichtung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (Ausschussdrucksache des Deutschen Bundestages 16(11)1285) angekündigte Ausdehnung der freihändigen Vergabe auf Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten gemäß § 3 Nummer 4 der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) erfolgt und damit rechtlich möglich, oder bis wann wird die Umsetzung erfolgt sein?</span>