Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3
Sozialhilfebezug nach Regelbedarfsstufe 3 im SGB XII (80% des Regelbedarfs): Gesamtzahl der Leistungsbezieher, Anteil der Menschen mit Behinderung, andere Personengruppen, Höhe der Ausgaben; Unzulässigkeit genereller Eingruppierung voll erwerbsgeminderter und in einem Haushalt mit Angehörigen lebender Erwachsener in Regelbedarfsstufe 3 laut Urteil des Bundessozialgerichts: Beachtung des Gleichbehandlungsgebots, materielle Umsetzung, geplante Gesetzesänderungen, Ermittlung des Bedarfs erwerbsunfähiger Erwachsener, Annahmen künftiger Regelsatzberechnung, Schlussfolgerungen für das SGB II<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)