Umsetzung der UN-Weltkulturerbekonvention in deutsches Recht durch ein Transformationsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum ist die seit 1976 völkerrechtlich bindende Weltkulturerbekonvention der Vereinten Nationen, die zu den bedeutendsten Dokumenten des internationalen Kulturgüterschutzes gehört, noch immer nicht durch ein Vertragsgesetz in das innerstaatliche deutsche Recht transformiert worden?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zum besseren Schutz des Weltkulturerbes und als wichtiges Signal an dritte Länder ein diesbezügliches Transformationsgesetz, um sicherzustellen, dass den materiellen Verpflichtungen der UN-Konvention entsprechend ihrer Schutzintention planungsrechtliche Relevanz im deutschen Recht zukommen kann?<br />