Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der angekündigten Pflegereform, insbesondere bei pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sind nach Ansicht der Bundesregierung pflegebedürftige Menschen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) auch Menschen mit Behinderung nach der UN-Behindertenrechtskonvention, und wie wird sichergestellt, dass die für Jahr 2011 angekündigte Pflegereform und die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs den Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht?<br /> <br /> Wie möchte die Bundesregierung die Schnittstellenprobleme zwischen dem SGB XI und dem SGB XII beheben, die sich unter anderem in der Regelung zu § 43a SGB XI widerspiegeln, wonach Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen der Eingliederungshilfe die umfängliche Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XI erschwert wird, und inwiefern wird die Bundesregierung einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorschlagen, der diese existierenden Schnittstellenprobleme beseitigt?