Umsetzung der Testverpflichtung von Einreisenden aus Risikogebieten und Einhaltung der Maskenpflicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist mittlerweile (der Erlass ist seit 7. August 2020 in Kraft) die operative Ausgestaltung des Verfahrens zwischen der Bundesregierung und den zuständigen Ländern im Sinne meiner Schriftlichen Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/21517 beendet, und mit welchem Ergebnis?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung im Zuge der Einführung von bundeseinheitlichen Sanktionen bei sogenannten Maskenverweigerern, auch die Bundespolizei als zuständige Behörde für die Ahndung solcher Verstöße einzubeziehen (beispielsweise auf Bahnhöfen, in Zügen der Deutschen Bahn AG und an Flughäfen) und dafür § 13 des Bundespolizeigesetzes entsprechend anzupassen (www.zeit.de/politik/deutschland/2020-08/maskenpflicht-bussgeld-busse-bahnen-oepnvmaskenver weigerer-coronavirus-hygienemassnahmen)?