Umsetzung der sogenannten optimierten Gleisbettvariante zwischen dem bisherigen Eisenbahnübergang Emmericher Straße und der geplanten Wiedereinfädelung in die B 8
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besteht für die Bundesstraße 8 bei der Umsetzung der sogenannten optimierten Gleisbettvariante zwischen dem bisherigen Eisenbahnübergang Emmericher Straße und der geplanten Wiedereinfädelung in die bestehende B 8 (Zevenaarer Straße) ein festgestellter Bedarf, und welche planrechtliche Basis existiert für die Umsetzung einer sog. optimierten Gleisbettvariante – insbesondere in Bezug auf die Bundesstraße – nach aktueller Rechtslage?