Umsetzung der Richtlinie zur Einführung von Mindestrechten für Arbeitnehmer in der "Gig Economy"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis wann plant die Bundesregierung, die am 16. April 2019 vom Europäischen Parlament gebilligte Richtlinie zur Einführung von Mindestrechten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der "Gig Economy"/Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingen in der Europäischen Union, COM(2017)797, vgl. www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20190404STO35070/gig-economy-eu-regeln-fuer-bessere-arbeitnehmerrechte) in deutsches Recht zu implementieren, und in welchen Punkten plant die Bundesregierung von der Richtlinie abzuweichen (bitte diese Punkte konkret benennen und die geplanten Abweichungen kurz begründen)?