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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-65240

Umsetzung der Richtlinie zum europäischen Hochwasserschutz für die Flüsse Este und Lühe

Stage otherUpdated 4mo ago

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Hätten aus Sicht der Bundesregierung die Este und die Lühe im Rahmen der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL 2007/60/EG) und der Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen als Teil der Flussgebietsgemeinschaft der Elbe genannt werden und eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos bzw. bis zum 22. Dezember 2013 die Erstellung von Gefahren- und Risikokarten erfolgen müssen?</p> <p>Ist es aus Sicht der Bundesregierung begründet, die Untereste unter &quot;Küste&quot; zu subsummieren und die Obereste, der nach mir vorliegenden Informationen eine wichtige Aufgabe im Binnenhochwasserschutz zufällt, gar nicht im Rahmen der Umsetzung der HWRM-RL zu benennen, und läuft Deutschland Gefahr, durch diese Situation &ndash; in der die Este und die Lühe in der Umsetzung der Richtlinie faktisch gar nicht vorkommen &ndash; seinen Verpflichtungen im europäischen Hochwasserschutz nicht nachzukommen?</p>