Umsetzung der Richtlinie zum europäischen Hochwasserschutz für die Flüsse Este und Lühe
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Hätten aus Sicht der Bundesregierung die Este und die Lühe im Rahmen der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL 2007/60/EG) und der Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen als Teil der Flussgebietsgemeinschaft der Elbe genannt werden und eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos bzw. bis zum 22. Dezember 2013 die Erstellung von Gefahren- und Risikokarten erfolgen müssen?</p> <p>Ist es aus Sicht der Bundesregierung begründet, die Untereste unter "Küste" zu subsummieren und die Obereste, der nach mir vorliegenden Informationen eine wichtige Aufgabe im Binnenhochwasserschutz zufällt, gar nicht im Rahmen der Umsetzung der HWRM-RL zu benennen, und läuft Deutschland Gefahr, durch diese Situation – in der die Este und die Lühe in der Umsetzung der Richtlinie faktisch gar nicht vorkommen – seinen Verpflichtungen im europäischen Hochwasserschutz nicht nachzukommen?</p>