Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Womit begründet die Europäische Kommission ihre Feststellung, dass Deutschland die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nicht zum 28. Juni 2022 umgesetzt habe (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/vertragsverletzungsverfahren-deutschland-muss-rechtsakt-zu-barrierefreiheit-umsetzen-2022-07-20_de) vor dem Hintergrund, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz als Umsetzungsgesetz bereits am 22. Juni 2021 verkündet worden ist, und was beabsichtigt die Bundesregierung angesichts des von der EUKommission bereits eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens nun zu unternehmen?