Umsetzung der Richtlinie 2014/56/EU und der Verordnung Nr. 537/2014 zur Reform der Abschlussprüfung und der Abschlussprüferaufsicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung im Sinne einer bürokratiearmen Gesetzesnovelle eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie 2014/56/EU und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 zur Reform der Abschlussprüfung und der Abschlussprüferaufsicht, und falls nein, welche Vorgaben seitens der EU sieht die Bundesregierung als kritisch im Sinne einer Eins-zu-eins-Umsetzung an?