Umsetzung der Richtlinie 2013/33/EU in nationales Recht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wurde die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, bisher nicht in nationales Recht umgesetzt, obwohl dies nach Artikel 31 der Richtlinie spätestens bis zum 20. Juli 2015 hätte passieren müssen, und welche Gründe spielen dabei die unbefristeten Arbeitsverbote für Asylsuchende, die das Bundesland Bayern verhängt hat (vgl. Pressemitteilung Bayrischer Flüchtlingsrat vom 29. April 2015: "Balkan-Phobie: Bayern setzt auf Arbeitsverbote”) und die meines Erachtens gegen Artikel 15 der Richtlinie verstoßen, wonach Asylsuchende neun Monate nach Antragstellung einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen?<br /> <br /> Bis wann will die Bundesregierung die Richtlinie umsetzen, und welche Sanktionen bzw. Strafen drohen bei Nichtumsetzung?