Umsetzung der Richtlinie 2002/15/EG für selbständige Fahrer in nationales Recht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche rechtliche Grundlage stützt die Bundesregierung ihre Argumentation, eine Umsetzung der Richtlinie 2002/15/EG für selbständige Fahrer in nationales Recht sei während des laufenden Revisionsverfahrens nicht notwendig, was im Gegensatz zur Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages steht, nach dem Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie eine Umsetzung schon bis zum 23. März 2009 notwendig gemacht hätte – „unbeschadet der Bestimmungen im folgenden Unterabsatz“ (welcher die Möglichkeit eines Revisionsverfahrens vorsieht)?