Umsetzung der Reform des Substitutionsrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Neuregelungen, die mit der Reform des Substitutionsrechts durch die Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung im Mai 2017 und der seit Oktober 2017 bestehenden neuen Richtlinie der Bundesärztekammer eingeführt wurden, in der Praxis angenommen, und wird nach Kenntnis der Bundesregierung von den neuen Möglichkeiten wie Take-Home-Regelung (Verschreibungen von Substitutionsmitteln an stabile opiatabhängige Patientinnen und Patienten über einen längeren Zeitraum) oder dem Einsatz von Substitutionsangeboten in Pflegeeinrichtungen Gebrauch gemacht?