Umsetzung der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
Einsetzung einer Generaldirektion der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (GDWS) durch ein Rechtsbereinigungsgesetz oder ministeriellen Erlass, Schaffung einer zusätzlichen vierten Parallel-Verwaltungsebene neben der GDWS, den Wasser- und Schifffahrtsämtern sowie Außenbezirken und Bauhöfen; Neugliederung der Wasser- und Schifffahrtsämter, Zeitplan zur Umsetzung der Reform<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)